01.04.2020 | Arbeitgeber und Betriebsrat haben vereinbart, dass im Anschluss an die laufende Arbeitsunterbrechung zunächst für einen 2-wöchigen Zeitraum vom 6. bis 17. April Kurzarbeit folgen soll. Im LKW-Werk Wörth wird bis auf wenige Ausnahmen Kurzarbeit "Null" verfahren. Im GLC arbeitet ein Teil der Belegschaft im eingeschränkten Geschäftsbetrieb weiter. Dies dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Mobilität und der allgemeinen Grundversorgung der Kunden.