Tariferhöhung + Beitragsanpassung in der Metall- und Elektroindustrie

Gemeinsam durchgesetzt: Plus 3,3 Prozent ab Mai 2024

13.05.2024 | Jetzt ist es soweit. Die zweite Stufe der tabellenwirksamen Erhöhung für die Mitglieder in der Metall- und Elektroindustrie wirkt ab Mai 2024. Mit der Steigerung des Grundentgeltes steigen auch die Zuschläge und Sonderzahlungen. Bundesweit mehr als 900.000 Beschäftigte, viele davon auch in der Pfalz, haben diesen Teil des Tarifergebnisses durch ihre aktive Beteiligung an Warnstreiks möglich gemacht.

Solidarität lautet hier das Zauberwort für den Erfolg. Ihr habt es gemeinsam in der letzten Tarifbewegung Ende 2022 erstritten: Eine tabellenwirksame Erhöhung in zwei Stufen, mit der Du jeden Monat verbindlich rechnen kannst. Nach 5,2 Prozent im Juni 2023 ist nun die zweite Stufe fällig.

Zum 1. Mai 2024 steigen die Tarifentgelte für Stammbeschäftigte, Azubis, Flexis, Ferienbeschäftigte und für die im Werk tätigen Leiharbeiter*innen, welche nach dem "Equal-Pay-Grundsatz" vergütet werden, um 3,3 Prozent. Mit der Tariferhöhung steigen auch die Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, T-ZUG und T-Geld.

Der Tarifabschluss kommt bei den Kolleginnen und Kollegen von Daimler Truck in Wörth, im GLC Germersheim, bei DBK in Rülzheim, Kardex in Bellheim, Webasto in Schaidt, E-Max in Landau, Magna in Kandel, Duttenhöfer und Dinex in Haßloch, Tenneco in Edenkoben sowie Linde+Wiemann in Hagenbach zur Anwendung.

Fragen zur Umsetzung der Tarifergebnisse und allen daraus abgeleiteten kollektiven Regelungen beantworten gern Deine IG Metall Betriebsräte und Vertrauensleute vor Ort.

Sichere auch Du Dir ein Ticket für unsere Solidargemeinschaft: Werde Mitglied der IG Metall.

 

Wichtiger Hinweis:

Gemäß §5 der Satzung passen wir die Beiträge der Mitglieder in den aufgeführten Betrieben entsprechend an. Dabei gilt, dass sich alle Mitglieder je nach ihrer beruflichen Einkommenssituation oder in Abhängigkeit der Lebenslage beteiligen. Es gelten Sonderregelungen z.B. für Mitglieder, die langzeitkrank, in Elternzeit oder Privatinsolvenz sind.

Die satzungsgemäße Beitragshöhe errechnet sich aus dem monatlichen Gesamtbruttoverdienst, inklusive der durchschnittlichen Zulagen und Zuschläge. Zusätzlich findet seit 2021 das tarifliche Zusatzgeld und seit 2022 das Transformationsgeld in Höhe von monatlich insgesamt 5,4 Prozent Berücksichtigung. Übrigens: Der Gewerkschaftsbeitrag ist steuerlich als "Werbungskosten" absetzbar.

Falls wir versehentlich einen "falschen" Beitrag kassieren, werden wir nach einer Mitteilung, und bis drei Monate rückwirkend, umgehend eine Korrektur vornehmen. Betroffene Metallerinnen und Metaller sollten sich bitte vertrauensvoll an das Team der IG Metall in Landau wenden. Telefon 06341 968930 oder Email landaudon't want spam(at)igmetall.de.

Von: as

Unsere Social Media Kanäle