15.05.2020 | Nach wochenlangem Druck der IG Metall ist es gelungen, eine gesetzliche Verbesserung beim Kurzarbeitergeld durchzusetzen. Dieser Erfolg hilft vor allem den Kurzarbeiter*innen, die bislang keinerlei Aufstockung erhalten. Bei längerer Kurzarbeit gibt es spürbar mehr Geld. Wir erklären, was das für Beschäftigte bedeutet und wie lange die neue Regelung gilt.
Das Corona-Virus hat eine massive Ausweitung von Kurzarbeit in vielen Betrieben zur Folge. Die Betroffenen müssen plötzlich mit deutlich weniger Geld auskommen, bis zu 40 Prozent beträgt die Einbuße. Die IG Metall hat sich sofort für Verbesserungen stark gemacht, zum Beispiel von den Arbeitgebern eine Aufstockung gefordert. Das haben die Arbeitgeberverbände strikt abgelehnt, sie sind nicht bereit, notwendige Verbesserungen tariflich abzusichern. In vielen Betrieben ist es Dank des Drucks der IG Metall trotzdem gelungen, Aufzahlungsregelungen zu vereinbaren. Und letztendlich ist es uns auch gelungen, eine gesetzliche Verbesserung durchzusetzen.
Das zeigt: Die IG Metall kann auch unter Corona-Bedingungen etwas erreichen. Weil wir eine starke Gemeinschaft sind!
Das bedeutet die Erhöhung konkret:
Die erste Stufe der Erhöhung (70 beziehungsweise 77 Prozent) kann bereits zum 1. Juni 2020 wirksam werden, die zweite Stufe dann frühestens ab 1. September 2020 (80 bzw. 87 Prozent), da für die Berechnung der Bezugsdauer nur Monate ab März 2020 zu berücksichtigen sind.
Durch diese Regelung werden auch die Arbeitgeber entlastet, die das Kurzarbeitergeld auf Verlangen der IG Metall-Betriebsräte aufgestockt haben. Die IG Metall setzt sich weiterhin für eine solidarische Bewältigung der Krise ein. Die Vertrauensleute und die Betriebsräte der IG Metall sind dafür aktiv.