12.06.2020 | Wer durch die Arbeit krank geworden ist, muss dafür entschädigt werden. Doch der Weg dorthin ist mühsam. Mit dem Beschluss des Bundestags vom 7. Mai 2020 verbessern sich nun die Chancen der Anerkennung und einer angemessenen Entschädigung. Ermöglicht wurde dies durch die Beharrlichkeit der Initiative "BK(ge)Recht" der IG Metall. Mit der Reform des Gesetzes wurde eine der zentralen Forderungen der IG Metall - der Wegfall des Unterlassungszwangs - beschlossen und für die Versicherten erreicht.
Statt Ansprüche abzuwehren, geht es jetzt darum, Entschädigungen zu ermöglichen und die Prävention voranzubringen. Doch weitere Herausforderungen bleiben bestehen. Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, in einem Interview dazu: "Das langjährige Engagement hat sich gelohnt. Endlich werden Hürden auf dem Weg zur Anerkennung einer Berufskrankheit abgebaut."
Jetzt müssen die neuen Regelungen zügig umgesetzt werden. Die Berufsgenossenschaften sind gefordert, etwa bei der Einrichtung der Kataster und bei der Entwicklung von individuellen Präventionsmaßnahmen. Dazu werden die Selbstverwalter*innen sowie die Betriebsräte der IG Metall die Initiative ergreifen und sich einmischen. Dringlich ist in diesem Zusammenhang die Einrichtung von unabhängigen Beratungsstellen für die Betroffenen. Denn ein Gesetz ist nur so gut, wie es von den Betroffenen auch genutzt werden kann.
Eine Erkrankung gilt dann als Berufskrankheit, wenn sie durch besondere Einwirkungen verursacht wurde, denen bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Maß ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung. Die Arbeitsbelastungen müssen mehr wiegen als der normale Verschleiß durch Altern oder andere Einflüsse aus der Lebenswelt. Die aktuelle Liste der Berufskrankheiten umfasst 80 Krankheitsarten. Im Durchschnitt führte in den vergangenen Jahren nur jede vierte Anzeige zu einer Anerkennung und nur ein Bruchteil wurde mit einer Rente entschädigt.
Für Fragen in diesem Zusammenhang oder Unterstützung bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber bzw. der Berufsgenossenschaft, stehen wir im Büro der IG Metall Neustadt oder die Experten beim DGB-Rechtsschutz zur Verfügung.