04.05.2020 | Für alle Betriebe in der Pfalz ist uns als Metallerinnen und Metaller folgendes wichtig: Die Gesundheit der Beschäftigten hat oberste Priorität. Gerade jetzt! Es gehört zu den wichtigsten Fürsorgepflichten der Arbeitgeber, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
Die Arbeitgeber tragen die Verantwortung, die Arbeit so zu organisieren und technische Mittel zu nutzen, dass Abstands- und Hygieneanforderungen eingehalten werden können. Und sie tragen die Kosten für die Maßnahmen des Gesundheitsschutzes im Betrieb.
Firmen mit Betriebsrat fahren besser: Der Betriebsrat hat eine umfangreiche Mitbestimmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Und die Arbeitnehmervertretung überwacht die Einhaltung aller zugunsten der Beschäftigten geltenden Vorschriften.
Bei der Wahl der Maßnahmen gilt das TOP-Prinzip. Die Rangfolge sieht technische Maßnahmen vor organisatorischen, gefolgt von personenbezogenen. Folgende Punkte dürften in den Betrieben von besonderer Bedeutung sein: