13.02.2022 | Ob Werbungskosten oder Pendlerpauschale – in vielen Fällen lohnt eine Einkommensteuererklärung. Wir zeigen, was Steuerpflichtige wegen der Coronapandemie beachten sollten, wo es für Mitglieder günstige Unterstützung gibt und bis wann die Steuererklärung beim Finanzamt sein muss.
Die Steuererklärung für das Jahr 2021 wird für die gesetzlich verpflichteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner am 31. Juli 2022 fällig, wenn sie diese selbst erstellen. Da der 31. Juli in diesem Jahr ein Sonntag ist, muss die Steuererklärung spätestens am 1. August 2022 beim Finanzamt eingetroffen sein. Die verlängerte Frist bis 28. Februar 2023 gilt nur, wenn die Abgabe über einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erfolgt.
Hier findet Ihr alle wichtigen Informationen zu den Themen
Eine günstige Steuerberatung für Mitglieder bietet die IG Metall-Servicegesellschaft in Kooperation mit rund 3000 Lohnsteuerberatungsstellen an. Alle Beraterinnen und Berater haben die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen fachlichen Zertifikate und sind bei der Aufsichts behörde registriert. Für Mitglieder der IG Metall entfällt die Aufnahmegebühr und sie zahlen je nach Einkommen einen sozial gestaffelten Beitrag.
Mehr Informationen erhalten registrierte Mitglieder über die Webseite der Servicegesellschaft.