12.08.2020 | Nach der Ankündigung den Bereich "Ofenbau" in Kandel zu schließen, wurden keine Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan aufgenommen, sondern durch die Geschäftsführung einfach Fakten geschaffen. 11 Kollegen haben Ende Juli eine sogenannte Änderungskündigung erhalten. Dagegen wehren sie sich jetzt mit Unterstützung des Betriebsrats und der IG Metall Neustadt.
Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des gesamten Arbeitsverhältnisses, verbunden mit dem Angebot, den Arbeitsvertrag zu veränderten (schlechteren) Bedingungen fortzusetzen.
Nimmt der Beschäftigte das Angebot des Arbeitgebers unter dem Vorbehalt an, dass die Änderung nicht sozial ungerechtfertigt ist, kann er dies vor dem Arbeitsgericht prüfen lassen. Bei einer Änderungsschutzklage streitet man nicht über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, sondern über die Zulässigkeit der Änderungen von Arbeitsbedingungen.
Nimmt der gekündigte Arbeitnehmer dieses Änderungsangebot nicht an, kommt keine Änderung der Arbeitsbedingungen zustande. Es bleibt dann bei der Kündigung des (gesamten) Arbeitsvertrages. Mit einer Kündigungsschutzklage wird vor dem Arbeitsgericht geprüft, ob die Kündigung wirksam "sozial gerechtfertigt" ist.
Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung schließlich muss der Arbeitgeber den Nachweis führen, dass ihm wegen dringender betrieblicher Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen entgegenstehen, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nur auf der Grundlage der von ihm gewünschten geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist.
Allgemein muss das Gericht daher prüfen,
Es gibt vielfältige Fragen, die sich die Beschäftigten aus dem Ofenbau Kandel stellen und die Gegenstand des Ringens um qualifizierte Perspektiven im Betrieb mit immerhin ca. 230 Beschäftigten in Rülzheim sind. So geht es z.B. um fehlende bzw. ungenügende Personalplanung, Qualifikationsangebote und Entwicklungsperspektiven.