Arbeitnehmerüberlassung Dekra treibt scheinbar ein schmutziges Spiel

Auch für Leiharbeitsbeschäftigte gelten Gesetze

23.05.2024 | Leiharbeitsbeschäftigte befinden sich meist am Rand des Beschäftigtenkuchens im Betrieb. Sie leisten gleich gute Arbeit wie die Kolleginnen und Kollegen der Entleihfirmen, haben jedoch nicht die notwendige Perspektive und Sicherheit, ihr Leben längerfristig planen zu können. Viele unserer Mitglieder, die bei Daimler Truck in Wörth im Einsatz waren und vom Unternehmen abgemeldet wurden, haben als Folge daraus die Kündigung zum 30.04.2024 erhalten. Das erzeugt berechtigterweise Unverständnis, Wut und Sorgen.

„Dass Leiharbeitsbeschäftigte auf Grund ihrer Abmeldung die Quittung in Form der Kündigung bekommen, zeigt uns wieder, wie fragil und fragwürdig das Geschäftsmodell der Leiharbeit aufgebaut ist. Menschen wie Schrauben bei „Nichtgebrauch“ wieder zurückzuschicken, ist ein Umgang, den wir nicht tolerieren“ so Michael Knopp von der IG Metall Landau.

„In den letzten Tagen gab es unzählige Kontakte und Anfragen von ehemaligen Daimler-Leiharbeitsbeschäftigten. Viele organisierte Kolleginnen und Kollegen haben eine individuelle Beratung bei uns in Anspruch genommen. Was ich zuerst als Einzelfall wahrgenommen habe, hat sich nun als Masche herausgestellt: Die Verleihfirma DEKRA hat Kolleginnen und Kollegen, die durch ärztliche Bescheinigung arbeitsunfähig krank waren, im Ausscheidungsmonat die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht bezahlt. Vielmehr ging das Unternehmen her und hat auf der Entgeltabrechnung „unentschuldigtes Fehlen“ ausgewiesen und Stunden aus dem Arbeitszeitkonto abgezogen“ äußert sich Michael Knopp. „Dieses Vorgehen von DEKRA ist eine Sauerei. Zu meinen, sich billig und einfach vor der Entgeltfortzahlung drücken zu können, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben hier in Deutschland. Es ist eine Sache, die rechtlichen Ansprüchen der Kolleginnen und Kollegen zu ignorieren und mit Füßen zu treten. Wenn mir Mitglieder jedoch erzählen, dass sie auf Rückfrage bei DEKRA eine Aussage bekommen haben, wie „wir zahlen nicht fürs Krankmachen“, ist es sehr dreist und verwerflich, dem behandelnden Arzt die Fähigkeit abzusprechen, eine fachgerechte Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit erstellen zu können. Hier lehnen sich Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von DEKRA sehr weit aus dem Fenster“ empört sich Knopp.

„Als IG Metall Landau beraten und unterstützen wir unsere Mitglieder bei ihrer Forderung. Wir helfen, eine Entgeltforderung zu berechnen und verfassen gemeinsam mit ihnen eine Geltendmachung. Wenn die Arbeitgeber, und hier speziell DEKRA, in der gesetzten Frist nicht bezahlen, leiten wir die Leistungsklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht ein“ so Marc Tinger, erster Bevollmächtigter in Landau.

„Bei Daimler gibt es gute Equal-Pay-Vereinbarungen für Leiharbeitsbeschäftige, die maßgeblich auf Grund der Initiative und Beharrlichkeit von IG Metall Betriebsräten vorhanden sind. Die Mitgliedschaft bei der IG Metall lohnt sich für Leiharbeitsbeschäftigte nicht nur deshalb. Es gibt auch tarifvertragliche Zusatzzahlungen für Mitglieder“ führt Tinger aus. „Das Verhalten von Unternehmen wie DEKRA macht leider unsere Satzungsleistung Arbeitsrechtsschutz wichtiger, als uns lieb ist. Wir laden alle Leiharbeitsbeschäftigten ein, sich uns anzuschließen und Mitglied zu werden. Ein guter Arbeitsrechtsschutz ist bei Unternehmen wie DEKRA notwendig. Und unsere Mitglieder, die Zweifel an der Entgeltabrechnung haben, sollen sich zeitnah bei uns melden. Wir sind für sie, ihre Bedürfnisse und Ansprüche, da“ resümiert Marc Tinger.

Von: as

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