Arbeiten in Zeiten von Corona

"Homeoffice-Pflicht" endet - was nun?

21.03.2022 | Mit der neu gefassten Corona-Arbeitsschutzverordnung endet auch die sog. Homeoffice-Pflicht und das trotz hoher Neuinfektionsraten. Auch wenn Arbeitgeber weiterhin freiwillig daran festhalten können, ist absehbar, dass viele Beschäftigte wieder in die Büros zurückkehren werden.

Änderungen in Rheinland-Pfalz

Das »Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften« ist nun in Kraft. Zur Pandemiebekämpfung können die Länder noch allgemeine Maßnahmen für einen Basis-Schutz (Maskenpflicht etc) anordnen, stärkere Maßnahmen nur noch in Corona-Hotspots.

Mit der Erweiterung des § 87.1. BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) um den Satz 14 gibt es für Betriebsräte neue Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit. Weiterhin gilt ab dem 20. März, dass in die Gefährdungsbeurteilung folgende Prüfungen aufgenommen werden müssen:

  • Die Umsetzung der AHA+L-Regel,
  • die Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte,
  • Angebote für betriebliche Testungen.
     

Noch wichtiger als der gesetzliche Gestaltungsrahmen ist jedoch die aktive Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen. Die IG Metall bietet dazu ihren Mitgliedern verschiedene Arbeitshilfen und Materialien an, um die Themen mobiles Arbeiten und flexible Büroraumkonzepte zu bearbeiten.

Bei Fragen und Problemen hilft Dir Dein Betriebsrat oder Deine IG Metall Landau.

Von: as

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