Hinweis - IG Metall Landau

Neuer Mindestlohn - Beratung und Beitragsangleichung

24.07.2021 | Seit dem 1. Juli 2021 beträgt der Mindestlohn 9,60 € pro Stunde. Somit erhöht sich das Monatseinkommen bei einer 40-Stunden-Woche auf 1.670 € brutto. Solltest Du nicht mindestens dieses Einkommen bei einer Vollzeitbeschäftigung erzielen, wende Dich bitte an die IG Metall Landau. Wir werden dann prüfen, ob möglichweise ein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt.

Alle Leistungen der IG Metall werden in unserer Solidargemeinschaft ausschließlich aus Mitgliedsbeträgen finanziert. Dazu zählen Beratung, Rechtsschutz, Unterstützung bei Streik und Freizeitunfällen, Hilfe bei Notlagen und ein umfangreiches Seminarangebot. Darüber hinaus gibt es weitere Serviceangebote und Vergünstigungen, die unsere Servicegesellschaft bündelt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die satzungsgemäße Beitragszahlung. Für alle Beschäftigten beträgt der Beitrag 1 Prozent vom durchschnittlichen monatlichen Gesamtbruttoverdienst.

In Folge der Anhebung des Mindestlohnes erfolgt für Vollzeitbeschäftigte eine Beitragsangleichung auf 16,70 €/Monat ebenfalls ab dem Monat Juli 2021. Die Erhöhung betrifft nur Kolleginnen und Kollegen, deren Beitrag im laufenden Jahr noch nicht angepasst wurde. Dabei gilt, dass niemand mehr entrichten muss, als er verdient. Daher hat jedes Mitglied die Möglichkeit, durch Verdienstabrechnung ein niedrigeres Einkommen nachzuweisen. In einem solchen Fall, korrigieren wir bis zu drei Monate rückwirkend die Abbuchung. Bitte nimm bei Fragen oder Änderungsbedarf Kontakt zu unserer Geschäftsstelle in Landau auf.

Von: as

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