Betriebliche Altersvorsorge

MetallRente reagiert auf Coronapandemie

02.05.2020 | Bei Kurzarbeit kann die Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge vorrübergehend bis zu einem Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgesetzt, reduziert oder gestundet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Metallrenten-Gruppenvertrag des Arbeitgebers seit mindestens drei Monaten besteht.

Bis zum 30. Juni 2020 können zudem auf dem Wege der Kulanz, für einen Zeitraum von 6 Monaten, mit einem formlosen Antrag die Entgeltumwandlung in der Metalldirektversicherung, Metallpensionskasse und Metallpensionsfonds ausgesetzt werden. Werden die Beiträge nicht nachgezahlt, mindern sich die Leistungen entsprechend.

Weitere Informationen und Anträge zur Stundung oder Reduzierung findest Du unter www.metallrente.de/formulare.

Unsere Social Media Kanäle